Die PPWR ist in Kraft – und verändert die EPR-Landschaft grundlegend
Am 11. Februar 2025 ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) in Kraft getreten. Mit der Verordnung (EU) 2025/40 ersetzt die Europäische Union die bisherige Richtlinie durch ein unmittelbar geltendes Regelwerk, das einheitliche Standards für alle Mitgliedstaaten schafft. Für versendende Unternehmen bedeutet dies: Die Zeit zum Handeln ist jetzt.
Was ändert sich ab dem 12. August 2026?
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die sogenannte Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Ab dem 12. August 2026 müssen Unternehmen, die Verpackungen in einem EU-Mitgliedstaat in Verkehr bringen, in dem sie nicht niedergelassen sind, einen Bevollmächtigten (Authorized Representative) benennen. Dieser übernimmt die EPR-Pflichten vor Ort und fungiert als rechtlicher Ansprechpartner für die nationalen Behörden.
Konkret bedeutet das: Wenn Sie als deutsches Unternehmen Waren nach Frankreich, Italien oder in andere EU-Länder versenden, benötigen Sie dort jeweils einen Bevollmächtigten – es sei denn, Sie verfügen über eine eigene Niederlassung im Zielland.
Welche Aufgaben übernimmt der Bevollmächtigte?
- Registrierung bei den nationalen EPR-Systemen
- Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen
- Zahlung der Lizenzentgelte an die zuständigen Systembetreiber
- Kommunikation mit Behörden und Erfüllung von Nachweispflichten
- Sicherstellung der Einhaltung aller nationalen Verpackungsvorschriften
Warum ist die Frist so wichtig?
Die PPWR sieht vor, dass Unternehmen ohne ordnungsgemäße EPR-Registrierung und Bevollmächtigung keine Verpackungen mehr in den betreffenden Märkten in Verkehr bringen dürfen. Das bedeutet im Klartext: Ohne Compliance kein Marktzugang. Hinzu kommen empfindliche Bußgelder, die je nach Mitgliedstaat variieren können.
Besonders kritisch: Die Übergangsfristen sind knapp bemessen. Wer erst im Sommer 2026 mit der Umsetzung beginnt, riskiert Verzögerungen bei der Registrierung und damit Lieferunterbrechungen.
Wer ist betroffen?
Die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die:
- Verpackte Produkte grenzüberschreitend innerhalb der EU vertreiben
- Als Erstinverkehrbringer von Verpackungen in einem fremden EU-Markt gelten
- Keine eigene rechtliche Niederlassung im Zielland haben
Das schließt Online-Händler, Hersteller, Importeure und Fulfillment-Dienstleister gleichermaßen ein. Auch B2B-Unternehmen, die Waren an Geschäftskunden in anderen EU-Ländern liefern, fallen unter die Regelung.
Was sollten Sie jetzt tun?
Die verbleibende Zeit bis August 2026 sollte strategisch genutzt werden. Folgende Schritte empfehlen wir:
- Bestandsaufnahme: In welche EU-Länder versenden Sie aktuell? Wo bestehen bereits EPR-Registrierungen?
- Lückenanalyse: Für welche Märkte fehlt Ihnen ein Bevollmächtigter oder eine Registrierung?
- Partnerwahl: Wählen Sie einen erfahrenen Dienstleister, der die Bevollmächtigung und EPR-Compliance in mehreren Ländern abdecken kann.
- Frühzeitige Registrierung: Starten Sie den Prozess rechtzeitig, um Engpässe zu vermeiden.
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Fazit: Jetzt handeln, später profitieren
Die PPWR markiert einen Paradigmenwechsel in der europäischen Verpackungsregulierung. Die Pflicht zum Bevollmächtigten ab August 2026 ist keine optionale Empfehlung, sondern eine rechtliche Voraussetzung für den Marktzugang. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich nicht nur Compliance, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern, die zu spät reagieren.
Warten Sie nicht, bis die Fristen drängen. Starten Sie jetzt Ihren Pflichtcheck und bringen Sie Ihre EPR-Strategie auf den neuesten Stand.
