Die EU-Verpackungsverordnung (EU-PPWR) tritt am 12. August 2026 in Kraft. Dabei sind Gastro- und Einzelhandelsbetriebe besonders betroffen und müssen ihre Verpackungen umfassend überprüfen und umsetzen. Diese FAQ-Artikel erklärt Ihnen die Hauptaspekte und Vorgaben.
Wie betrifft EU-Verpackungsverordnung Gastro- und Einzelhandelsbetriebe?
Die EU-Verpackungsverordnung (EU-PPWR) erhebt Gastro- und Einzelhandelsbetriebe vor, um ihre Verpackungen umzuführen und umzusetzen. Dabei liegt der Fokus auf einer Reduzierung der Verpackungsstoffe, der Minimierung von Umweltauswirkungen und dem Umwandlungsprozess.
Anforderungen an Verpackungen für Gastro- und Einzelhandelsbetriebe
Gastro- und Einzelhandelsbetriebe müssen sich der Verpackungsverordnung entsprechend anpassen und ihre Verpackungen erneuern. Die EU-PPWR erfordert, dass die Verpackungen auf 90 % durch Rezystabilles (Rezyklatable) Material gefüllt sind. Für den Umweltschutz sind die Umwandlungsprozesse der Verpackungen im Fokus, und sie müssen als Mindestwert von 50 % gefragt werden.
Rechte und Pflichten der Gastro- und Einzelhandelsbetriebe
Gastro- und Einzelhandelsbetriebe haben die Pflicht, ihre Verpackungen nach EU-Verpackungsverordnung umzuführen. Dabei sind sie auf die Anforderungen angewiesen, die durch die Verordnung definiert sind. Sie sind auch berechtigt, sich zu erleichtern, insbesondere im Bereich der Verpackungssoftware und der Automatisierung.
Umsetzung und Pflichtcheck
Die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung für Gastro- und Einzelhandelsbetriebe ist komplex, aber die Umwandlung kann mit dem Hilfe der rechtlichen und technischen Unterstützung durchgeführt werden. Der Pflichtcheck hilft Ihnen dabei, alle Vorschriften zu überprüfen.
Jetzt Pflichtcheck starten: https://verpakia.com/pflichtcheck
