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PPWR & EPR

EU Verpackungsverordnung: Konformitätserklärung Pflicht ab 2026

EU-Verpackungsverordnung (PPWR) erfordert ab 12. August 2026 eine konformitätsbewertende EU-Konformitätserklärung für Verpackungen.

Mit der Verpflichtung zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die am 12. August 2026 anlasse, müssen Unternehmen ihre Verpackungen nach den neuen gesetzlichen Vorgaben prüfen und dokumentieren, um ihre Konformität zu gewährleisten.

Konformitätsbewertung und Dokumentation

Die EU-Verpackungsverordnung erfordert, dass die Verpackungsersteller die Verpackungen nach den entsprechenden Vorgaben prüfen und die technische Dokumentation erstellen. Es ist nicht erlaubt, ohne vorherige Prüfung eine EU-Konformitätserklärung auszustellen. Die Erzeuger müssen sicherstellen, dass die Verpackungen alle EU-Vorgaben in Artikel 39 gemäß PPWR erfüllen.

Die Pflicht zur EU-Konformitätserklärung

Ab dem 12. August 2026 ist es ein unverzichtbarer Schritt für Verpackungsersteller, eine EU-Konformitätserklärung zu erstellen. Diese Dokumentation muss das Bewertungsverfahren der Verpackung, den inhaltlichen und technischen Dokumenten entnommenen Informationen sowie die Überprüfung auf die erforderlichen Vorgaben beinhalten.

Handlungsempfehlungen

Unternehmen sollten sich umgehend mit der erforderlichen Dokumentation und der Prüfung ihrer Verpackungen kümmern, um die Anforderungen der PPWR einhalten zu können. Es ist ratsam, Experten einsetzen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte umgesetzt werden und die erforderlichen Vorgaben eingehalten werden.

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