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PPWR & EPR

EU-Verpackungsverordnung PPWR: Was versendende Unternehmen jetzt wissen müssen

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt seit August 2026 unmittelbar in allen EU-Ländern. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und bringt einheitliche Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz und Kennzeichnung. Erfahren Sie, welche Pflichten für Ihr Unternehmen gelten und wie Sie compliant bleiben.

25. September 2026

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Was ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?

Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle – kurz PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) – ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) und schafft erstmals einheitliche, verbindliche Regeln für den gesamten europäischen Binnenmarkt.

Der entscheidende Unterschied: Während die alte Richtlinie von jedem Mitgliedstaat individuell in nationales Recht umgesetzt wurde, gilt die PPWR als Verordnung direkt – ohne nationale Umsetzungsgesetze. Das bedeutet: Gleiche Regeln für alle EU-Länder.

Wen betrifft die PPWR?

Die Verordnung richtet sich an alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Das umfasst:

  • Hersteller und Abfüller von verpackten Produkten
  • Importeure, die Waren aus Drittländern in die EU einführen
  • Händler und Distributoren, einschließlich Online-Händler
  • Fulfillment-Dienstleister und Versandunternehmen

Auch Unternehmen außerhalb der EU, die über Fernabsatzverträge direkt an EU-Verbraucher verkaufen, fallen unter die PPWR. Sie müssen gegebenenfalls einen Bevollmächtigten in der EU benennen.

Die wichtigsten Anforderungen der PPWR

1. Recyclingfähigkeit

Alle Verpackungen müssen künftig recyclingfähig sein. Ab 2030 wird ein Bewertungssystem mit Recyclingfähigkeitsgraden (A bis E) eingeführt. Verpackungen der Kategorie C oder schlechter werden schrittweise vom Markt ausgeschlossen.

2. Rezyklateinsatz

Die PPWR schreibt verbindliche Mindestanteile an recyceltem Kunststoff vor:

  • Ab 2030: Je nach Verpackungstyp zwischen 10% und 35%
  • Ab 2040: Erhöhung auf bis zu 65%

3. Minimierung von Verpackungen

Überflüssiger Leerraum in Versandverpackungen wird begrenzt. Ab 2030 darf der Leerraum maximal 50% des Verpackungsvolumens betragen – ein wichtiger Punkt für E-Commerce-Unternehmen.

4. Wiederverwendbare Verpackungen

Für bestimmte Anwendungsbereiche werden Wiederverwendungsquoten eingeführt. Unternehmen müssen prüfen, ob ihre Verpackungen die Anforderungen an Mehrwegsysteme erfüllen.

5. Einheitliche Kennzeichnung

Die PPWR führt EU-weit harmonisierte Kennzeichnungspflichten ein. Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen können, wie eine Verpackung zu entsorgen ist.

6. Verbote bestimmter Einwegverpackungen

Ab 2030 werden bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungen verboten, etwa für Obst und Gemüse unter 1,5 kg oder für Miniatur-Kosmetikprodukte in Hotels.

PPWR und EPR: Was ändert sich?

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) bleibt bestehen, wird aber durch die PPWR harmonisiert. Wichtige Neuerungen:

  • Einheitliche Produzentendefinition EU-weit
  • Pflicht zur Registrierung in jedem Mitgliedstaat, in dem Verpackungen in Verkehr gebracht werden
  • Ökomodulierte Gebühren: Recyclingfreundliche Verpackungen werden günstiger

Die nationalen EPR-Systeme (wie LUCID in Deutschland) bleiben operativ bestehen, müssen aber die PPWR-Vorgaben umsetzen.

Zeitplan: Wichtige Fristen im Überblick

  • 11. Februar 2025: Inkrafttreten der Verordnung
  • 12. August 2026: Allgemeine Anwendung der meisten Vorschriften
  • 1. Januar 2030: Recyclingfähigkeitsgrade, Rezyklat-Mindestquoten, Leerraum-Begrenzung, Einwegverbote
  • 2038/2040: Höhere Rezyklatquoten, Auslaufen von Recyclingfähigkeitsgrad C

Was sollten Sie jetzt tun?

Die PPWR ist keine einmalige Deadline, sondern ein mehrjähriges Programm mit gestaffelten Anforderungen. Unternehmen sollten jetzt:

  • Ihre Verpackungsportfolios analysieren und auf PPWR-Konformität prüfen
  • EPR-Registrierungen in allen relevanten EU-Ländern sicherstellen
  • Mit Lieferanten über Rezyklateinsatz und Recyclingfähigkeit sprechen
  • Dokumentationsprozesse für Nachweise aufbauen

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Fazit

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR markiert einen Paradigmenwechsel im europäischen Verpackungsrecht. Statt fragmentierter nationaler Regelungen gelten nun einheitliche Standards für alle 27 Mitgliedstaaten. Für versendende Unternehmen bedeutet das: Mehr Planungssicherheit, aber auch neue Compliance-Anforderungen. Wer frühzeitig handelt, kann die Umstellung als Wettbewerbsvorteil nutzen.

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