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PPWR & EPR

PPWR: Die neue EU-Verpackungsverordnung und ihre Auswirkungen auf versendende Unternehmen

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bringt ab 2026 weitreichende Änderungen für Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen. Von erweiterten Herstellerpflichten über Recyclingquoten bis hin zu Verboten bestimmter Verpackungsarten – versendende Unternehmen müssen sich jetzt vorbereiten, um Compliance sicherzustellen und Bußgelder zu vermeiden.

22. September 2026

Die Europäische Union hat mit der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Verpackungen eingeleitet. Für versendende Unternehmen in der EU bedeutet dies: Ab August 2026 gelten verschärfte Regelungen, die weitreichende Konsequenzen für die gesamte Lieferkette haben werden.

Was ist die PPWR und warum ist sie relevant?

Die PPWR ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und führt erstmals eine direkt in allen EU-Mitgliedstaaten gültige Verordnung ein. Das Ziel: Verpackungsabfälle reduzieren, Kreislaufwirtschaft fördern und einheitliche Standards in der gesamten EU schaffen. Für Unternehmen, die Waren versenden – ob im B2B- oder B2C-Bereich – bedeutet dies konkrete Handlungspflichten.

Das Bundesumweltministerium betont, dass die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) ein zentraler Pfeiler der neuen Regelung ist. Wer Verpackungen erstmals in einem EU-Land in Verkehr bringt, trägt die Verantwortung für deren gesamten Lebenszyklus.

Kernpunkte der neuen Verpackungsverordnung

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

Die EPR-Pflichten werden EU-weit harmonisiert und verschärft. Unternehmen müssen sich in jedem Land registrieren, in dem sie Verpackungen in Verkehr bringen. Dies gilt auch für ausländische Händler, die Waren in die EU versenden – sie benötigen einen autorisierten Vertreter (Authorized Representative) in der EU.

Recyclingquoten und Rezyklateinsatz

Ab 2030 gelten ambitionierte Recyclingquoten für verschiedene Verpackungsmaterialien. Zudem müssen Kunststoffverpackungen Mindestanteile an Rezyklat enthalten:

  • PET-Getränkeflaschen: 30% Rezyklat ab 2030
  • Kontaktsensitive Verpackungen: 10% Rezyklat ab 2030
  • Andere Kunststoffverpackungen: 35% Rezyklat ab 2040

Verbote und Beschränkungen

Die PPWR verbietet bestimmte Einwegverpackungen schrittweise, darunter:

  • Einwegverpackungen für Obst und Gemüse unter 1,5 kg
  • Miniatur-Kosmetikverpackungen in Hotels
  • Übermäßige Luftpolsterung in Versandverpackungen
  • Unnötige Mehrfachverpackungen

Mehrwegsysteme und Wiederverwendung

Ein besonders relevanter Punkt für versendende Unternehmen: Ab 2030 müssen bestimmte Produktkategorien zu einem festgelegten Prozentsatz in wiederverwendbaren Verpackungen angeboten werden. E-Commerce-Unternehmen sollten bereits jetzt Mehrweglösungen evaluieren.

Compliance-Anforderungen für versendende Unternehmen

Registrierung und Lizenzierung

Jedes Unternehmen, das Verpackungen in einem EU-Land erstmals in Verkehr bringt, muss sich bei den zuständigen nationalen Behörden registrieren und lizenzieren. Die Anforderungen variieren noch zwischen den Mitgliedstaaten, werden aber durch die PPWR zunehmend harmonisiert.

Datenmeldung und Nachweispflichten

Unternehmen müssen detaillierte Daten über Verpackungsmengen, -materialien und -typen melden. Die Dokumentationspflichten werden deutlich umfangreicher als bisher. Digitale Produktpässe für Verpackungen sind in Planung.

Kennzeichnungspflichten

Verpackungen müssen künftig klare Informationen zur Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und korrekten Entsorgung tragen. QR-Codes und digitale Kennzeichnungen werden zunehmend Standard.

Praktische Schritte zur Vorbereitung

Versendende Unternehmen sollten jetzt handeln:

  • Bestandsaufnahme: Analysieren Sie Ihre aktuellen Verpackungen nach Material, Gewicht und Einsatzländern
  • Compliance-Check: Prüfen Sie Ihre EPR-Registrierungen in allen relevanten EU-Ländern
  • Lieferantengespräche: Klären Sie mit Verpackungslieferanten die Verfügbarkeit PPWR-konformer Lösungen
  • Prozessanpassung: Implementieren Sie Systeme zur Datenmeldung und Dokumentation
  • Zukunftsplanung: Entwickeln Sie eine Roadmap für Mehrweglösungen und Rezyklateinsatz

Um herauszufinden, welche spezifischen Pflichten für Ihr Unternehmen gelten, empfiehlt sich ein strukturierter Compliance-Check. Mit dem Pflichtcheck von Verpakia können Sie in wenigen Minuten ermitteln, in welchen EU-Ländern Sie registrierungspflichtig sind und welche Anforderungen Sie erfüllen müssen.

Fazit: Frühzeitige Vorbereitung zahlt sich aus

Die PPWR stellt versendende Unternehmen vor Herausforderungen, bietet aber auch Chancen: Wer frühzeitig auf nachhaltige, kreislauffähige Verpackungslösungen setzt, positioniert sich als Vorreiter und vermeidet kostspielige Last-Minute-Anpassungen. Die Übergangsfristen bis 2026 sollten konsequent für die Umstellung genutzt werden.

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