Seit dem 12. August 2026, gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für Lebensmittelverpackungen. Dies bedeutet neue Anforderungen für Händler, Hersteller und Fulfillment-Dienstleister, um Nachhaltigkeit und Verantwortung zu gewährleisten.
Monomaterialien – eine neue Herausforderung
Die PPWR erfordert, dass Verpackungen aus Monomaterialien hergestellt werden, d.h. Materialien, die aus einem einzigen Material bestehen und sich leicht zur Recyclierung eignen. Dies betrifft etwa 38% der Lebensmittelverpackungen. Supermärkte müssen daher ihre Lieferanten dazu auffordern, diese Standards zu erfüllen.
Digitale QR-Codes – eine neue Transparenz
Ab dem 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden Durchführungsrechtsakte, müssen digitale QR-Codes auf den Verpackungen von Lebensmitteln verwendet werden. Diese Codes erlauben es, Informationen über Herkunft, Hersteller und Recycling zu präsentieren. Dies fördert die Transparenz und die Nachverfolgbarkeit von Lebensmitteln.
Marktplatzverantwortung – die Rolle der Plattformen
Die PPWR legt auch die Verantwortung der Marktplatzbetreiber fest. Dies betrifft etwa 50% der Lebensmittelverpackungen. Supermärkte, die ihre eigenen Plattformen haben, müssen sicherstellen, dass ihre Lieferanten die neuen Anforderungen erfüllen. Dies kann durch die Einrichtung von Compliance-Programmen und die Durchsetzung von Nachhaltigkeitsstandards erreicht werden.
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