Ratgeber · EU 2025/40
PPWR-Checkliste: 5 Schritte für DACH-Hersteller.
Fünf-Schritte-Plan gemäß der EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (EU) 2025/40 — von der Rollenklärung über den Pflichtenkatalog Art. 5–12 bis zur technischen Dokumentation, Konformitätserklärung und Registeranmeldung. Kompakt zusammengefasst, auf Deutsch, mit Quellenbelegen.
Veröffentlicht am 20. August 2026 · 9 min Lesedauer

Rollenklärung — sind Sie Hersteller im Sinne der PPWR?
Die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (EU) 2025/40 erweitert den Herstellerbegriff deutlich. Auch DACH-Mittelständler ohne spanische Niederlassung können als Hersteller, Importeur, Online-Händler oder Fulfilment-Dienstleister gelten — und unterliegen dann denselben Pflichten wie lokale Hersteller. Klären Sie Ihre Rolle, bevor Sie Akten anlegen.
Checkliste
Was Sie konkret abarbeiten
Die folgenden Arbeitspakete bilden die Ableitung aus der PPWR und sollten vor Übergang in den nächsten Schritt vollständig dokumentiert sein.
- Sind Sie Hersteller (Verpackungsabfüller), Importeur oder Vertreiber?
- Handeln Sie über einen Online-Marktplatz oder direkt an Endkunden?
- Überschreitet Ihr Verpackungsvolumen die EU-Schwellenwerte?
- Wer ist in Ihrer Lieferkette der erste Inverkehrbringer in der EU?
Quellen
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Externe Quellen mit den jeweiligen Original-Bezügen auf die PPWR.
- PPWR-Tewipack · Herstellerdefinition und Geltungsbereich
Pflichtenkatalog Art. 5–12 — was die PPWR Ihnen konkret auferlegt
Die Artikel 5 bis 12 der PPWR bündeln die Kernpflichten: Nachhaltigkeitsanforderungen, Recyclingfähigkeit, Mindestrezyklateinsatz, Kennzeichnung, Rücknahmesysteme, EPR-Registrierung sowie Berichterstattung. Arbeiten Sie die Pflichten systematisch ab — am besten in einer Tabelle mit Verantwortlichem, Stichtag und Nachweis.
Checkliste
Was Sie konkret abarbeiten
Die folgenden Arbeitspakete bilden die Ableitung aus der PPWR und sollten vor Übergang in den nächsten Schritt vollständig dokumentiert sein.
- Art. 5: Nachhaltigkeitsanforderungen an Verpackungen
- Art. 6: Recyclingfähigkeit — alle Verpackungen recyclingfähig ab 2030
- Art. 7: Mindestrezyklateinsatz für Kunststoffverpackungen
- Art. 8–9: Kennzeichnungspflichten (Anhang IX) und QR-Code-Informationen
- Art. 10: Rücknahmesysteme / EPR — Producer Responsibility
- Art. 11: Wiederverwendung und Refill-Quoten
- Art. 12: Berichtspflichten gegenüber den nationalen Behörden
Quellen
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Externe Quellen mit den jeweiligen Original-Bezügen auf die PPWR.
- Sunhat · PPWR Art. 5–12 Pflichtenübersicht
- Alpmann Fröhlich · PPWR Schulungsmaterial
Konformitätserklärung gemäß Anhang VIII
Bevor eine Verpackung in der EU in Verkehr gebracht wird, ist eine Konformitätserklärung nach Anhang VIII zu erstellen. Sie dokumentiert, dass die Verpackung alle einschlägigen PPWR-Anforderungen erfüllt — von Recyclingfähigkeit über Rezyklatanteile bis zur Kennzeichnung. Die Erklärung muss vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet werden.
Checkliste
Was Sie konkret abarbeiten
Die folgenden Arbeitspakete bilden die Ableitung aus der PPWR und sollten vor Übergang in den nächsten Schritt vollständig dokumentiert sein.
- Identifikation der Verpackung (Material, Art, SKU)
- Erklärung, dass die PPWR-Anforderungen erfüllt sind
- Verweis auf die zugrunde gelegte technische Dokumentation
- Name und Anschrift des Herstellers / Bevollmächtigten
- Unterschrift mit Datum und Funktion des Unterzeichners
Quellen
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Externe Quellen mit den jeweiligen Original-Bezügen auf die PPWR.
- LUCID · Konformitätserklärung nach PPWR Anhang VIII
Technische Dokumentation gemäß Anhang VII
Die technische Dokumentation nach Anhang VII ist die Grundlage der Konformitätserklärung und gleichzeitig das zentrale Compliance-Aktenstück. Sie ist vor Inverkehrbringen zu erstellen und für die gesamte Lebensdauer der Verpackung aufzubewahren — mindestens jedoch fünf Jahre, auf Verlangen der Marktaufsichtsbehörden vorzulegen.
Checkliste
Was Sie konkret abarbeiten
Die folgenden Arbeitspakete bilden die Ableitung aus der PPWR und sollten vor Übergang in den nächsten Schritt vollständig dokumentiert sein.
- Allgemeine Beschreibung der Verpackung und ihrer Verwendung
- Konstruktions- und Herstellungszeichnungen, Materialangaben
- Rezyklatanteile (Anteil Post-Consumer-Rezyklat, Masse-%)
- Recyclingfähigkeit je Materialfraktion gemäß Anhang XII
- Ergebnisse von Konformitätsbewertungen und Laborprüfungen
- Liste der angewandten Normen und technischen Spezifikationen
Quellen
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Externe Quellen mit den jeweiligen Original-Bezügen auf die PPWR.
- Alpmann Fröhlich · Technische Dokumentation nach PPWR Anhang VII
Registrierung — nationale und EU-Register ohne Verzug
Mit Abschluss der Konformitätserklärung und technischen Dokumentation folgt die Registrierung: in den einschlägigen nationalen Registern (z. B. Spanien MITECO, Deutschland LUCID, Österreich ARA), in den EPR-Systemen / Kollektivsystemen und — ab dem EU-weiten Stichtag — im entstehenden EU-Register. Eine lückenlose Akte ist Audit-Pflicht.
Checkliste
Was Sie konkret abarbeiten
Die folgenden Arbeitspakete bilden die Ableitung aus der PPWR und sollten vor Übergang in den nächsten Schritt vollständig dokumentiert sein.
- Registrierung beim nationalen Produzentenregister (z. B. MITECO Registro de Productores)
- Onboarding in den einschlägigen Kollektivsystemen (Ecoembes, Sigre, Único, ARA, Reclay)
- Bereitstellung der Konformitätserklärung und Zugang zur technischen Dokumentation
- Jährliche Mengenmeldung je Materialfraktion und Bundesland / Autonomen Gemeinschaft
- Beachtung nationaler PPWR-Stichtage (z. B. 12. August 2026 in Spanien)
Quellen
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Externe Quellen mit den jeweiligen Original-Bezügen auf die PPWR.
- LUCID · Registrierungspflichten DACH
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